FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wer darf sich bewerben?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Standort oder eine Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben und ein kleines und mittelständisches Unternehmen sind

Wer zählt als KMU?

Kleine und mittelständische Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben sowie entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Wie werden die Projektideen der Unternehmen ausgewählt?

Die Auswahl der Projektideen erfolgt im wettbewerblichen Verfahren auf Basis einer fachlichen Bewertung der eingereichten Vorschläge durch eine externe Jury.

Wie viele Unternehmen werden voraussichtlich die Möglichkeit einer forschungsgestützten Potenzialanalyse erhalten?

Auf Basis der eingereichten Projektideen und des Auswahlverfahren ist geplant, bis zu 20 Potentialanalysen zu erstellen.

Wie viele Unternehmen werden voraussichtlich die Möglichkeit der forschungsgestützten Umsetzung erhalten?

Auf Basis der erfolgreichen Analysen und des Auswahlverfahrens ist geplant, bis zu 10 Umsetzungen zu erstellen.

Erfolgen der Aufruf für eine Potentialanalyse und eine Pilotanwendung nacheinander?

Ja. Der Aufruf für die Potentialanalysen erfolgt zuerst. Erst nachgelagert können KMU, die eine Potenzialanalyse im Rahmen des Aufrufs durchgeführt haben, eine forschungsgestützte Begleitung bei einer Pilotanwendung erhalten.

Ist eine zeitgleiche Bewerbung auf eine Potentialanalyse und eine Pilotanwendung möglich?

Nein. Das Vorgehen im Fördervorhaben basiert auf einem zweistufigen Wettbewerb. daher ist zunächst nur die Bewerbung für eine Potentialanalyse möglich.

Kann ich mich nur auf Unterstützung für eine Pilotanwendung bewerben?

Nein. Die Bewerbung auf eine Potentialanalyse und deren erfolgreiche Umsetzung sind Voraussetzung für eine mögliche Umsetzung.

Was muss ich tun, wenn ich Sachmittel benötige?

Sofern technische Sachmittel zwingend für die Umsetzung eines Piloten erforderlich sind, können diese beim Forschungspartner beantragt werden. Sachmittel können in begrenztem Umfang für die Dauer des Projektes über den Forschungspartner gestellt werden.